Der Begriff „ius resistendi“ im Denken der lutherischen Geistlichkeit und Juristen. Dargestellt am Beispiel von Matthias Judex und Hieronymus Panschmann

Autor/innen

  • Chang Soo Park

DOI:

https://doi.org/10.52411/nasg.Bd.85.2014.S.49-77

Schlagworte:

Leipzig, Stadtrat, Bevölkerung, Geistlicher, Konflikt, Rechtssoziologie, Religiöser Konflikt, Panschmann, Hieronymus, Plünderung, Tumultschaden, Rechtsstellung, Gutachten, Geschichte 1500-1600

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Veröffentlicht

2015-01-01

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