Der Begriff „ius resistendi“ im Denken der lutherischen Geistlichkeit und Juristen. Dargestellt am Beispiel von Matthias Judex und Hieronymus Panschmann
DOI:
https://doi.org/10.52411/nasg.Bd.85.2014.S.49-77Schlagworte:
Leipzig, Stadtrat, Bevölkerung, Geistlicher, Konflikt, Rechtssoziologie, Religiöser Konflikt, Panschmann, Hieronymus, Plünderung, Tumultschaden, Rechtsstellung, Gutachten, Geschichte 1500-1600Downloads
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2015-01-01
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